Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für Eckerle hohe Priorität. Dieses, sowie verantwortliches soziales Handeln sind u.a. Grundlage unserer Reputation und unseres nachhaltigen Unternehmenserfolgs.

Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir 2023 das Hinweisgebersystem eingeführt.

Das Hinweisgebersystem ermöglicht weltweit Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße ohne Nennung der Identität abzugeben. So wird Eckerle auf mögliche Risiken aufmerksam, kann Schaden vom Konzern, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden, sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.

Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.

Eckerle ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit unserem Unternehmen ohne Angst vor Repressalien offen zu äußern.
Falls Sie konkrete Hinweise auf Verstöße im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Eckerle Gruppe haben, nutzen Sie auf Wunsch auch anonym das Hinweisgebersystem der Eckerle Gruppe.

Unser Hinweisgebersystem können Sie hier erreichen!