Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regelungen hat bei Eckerle höchste Priorität. Sie bildet ebenso wie ein verantwortungsvolles soziales Verhalten die Grundlage für unseren guten Ruf und unseren nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Um Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und schwerwiegende Verstöße fair und angemessen aufzuklären, hat Eckerle im Jahr 2023 ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses ermöglicht Mitarbeitenden und externen Hinweisgebenden, weltweit und auf Wunsch anonym auf mögliche Verstöße aufmerksam zu machen.

So können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt, Schäden für das Unternehmen, seine Mitarbeitenden und Dritte verhindert und betroffene Personen geschützt werden.

Zu schwerwiegenden Verstößen zählen beispielsweise Korruption, Verstöße gegen das Kartellrecht und Geldwäschevorschriften sowie die Verletzung verbindlicher technischer Vorgaben oder Umweltvorschriften. Auch persönliche Angelegenheiten wie sexuelle Belästigung und Menschenrechtsverletzungen fallen darunter.

Eckerle ermutigt alle Personen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit offen anzusprechen – ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Wer konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Eckerle Group hat, kann dafür auch das Hinweisgebersystem der Eckerle Group nutzen. Hinweise können auf Wunsch anonym eingereicht werden.

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